Das Wichtigste auf einen Blick
Die EU-Verordnung über die Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr gilt für alle nationalen und internationalen Eisenbahnverkehrsdienste in der Europäischen Union. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie über Ihre Rechte im Falle einer Störung (Streichung, Verspätung) bei einer Reise mit Anschlussverbindung wissen sollten.
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Wie kann ich feststellen, ob ich für eine über SNCF Connect gebuchte Reise mit Anschlussverbindung Rechte habe?
Zunächst einmal müssen Sie wissen, welche Bahnunternehmen Ihre Reise durchführen. Wenn Sie sie nicht kennen, helfen wir Ihnen, diese Informationen in drei Schritten über die App SNCF Connect zu finden:
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Gehen Sie in die Rubrik „Tickets“
und wählen Sie die betreffende Reise aus.
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Scrollen Sie auf dem Bildschirm nach unten,
bis Sie zu den Reiseinformationen gelangen.
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In den Reiseinformationen
werden die Namen der Zuggesellschaften angezeigt, die den jeweiligen Abschnitt Ihrer Reise durchführen, und die dazugehörigen Logos.
Überprüfen Sie anschließend, ob Ihre Buchung die folgenden 2 Bedingungen erfüllt:
- Ihre Reise mit Anschlussverbindungen wurde in einer Summe bezahlt,
- Die Anschlussverbindungen Ihrer Reise wurden Ihnen von SNCF Connect vorgeschlagen und sind als solche gekennzeichnet. Mit anderen Worten: Sie haben die einzelnen Abschnitte Ihrer Reise nicht selbst zusammengestellt.
Wenn Sie eine Reise mit einer oder mehreren Anschlussverbindungen buchen, gelten Ihre Fahrkarten als Direkte Fahrkarte „Billet Direct“. Die Direkte Fahrkarte „Billet Direct“ fasst alle Fahrkarten einer Strecke mit Anschlussverbindungen zusammen, sofern die von SNCF Voyageurs festgelegten Umsteigefristen eingehalten werden und der Kauf in einer einzigen Transaktion erfolgt. Mehr erfahren.
Jetzt, da Sie wissen, welche Unternehmen Ihre Reise abwickeln, klicken Sie auf den für Sie zutreffenden Absatz unten und folgen Sie den Anweisungen.
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Wenn zu Ihrer Reise ein oder mehrere TGV INOUI*-, INTERCITÉS-, OUIGO- oder TER-Züge gehören, die von demselben Bahnunternehmen betrieben werden: Bei Störungen auf dieser Strecke gelten für Sie die seit dem 7. Juni 2023 geltenden Rechte.
Hinweis: Die von Transdev betriebenen TER fallen nicht unter diese Rechte, wenn sie mit Zügen kombiniert werden, die von SNCF Voyageurs betrieben werden.
Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- VOR der Reise, wenn Sie erfahren, dass einer der Züge gestrichen wird oder dass bei der Ankunft an Ihrem Endziel eine Verspätung von mehr als 60 Minuten (30 Minuten bei TGV INOUI) absehbar ist, können Sie von Ihrer Reise zurücktreten und eine volle Erstattung beantragen.
- WÄHREND der Reise, wenn Sie erfahren, dass Ihr zweiter Zug gestrichen wird oder dass an Ihrem Endziel eine Verspätung von mehr als 60 Minuten (30 Minuten bei TGV INOUI) erwartet wird: Sie erhalten eine durchgehende Betreuung (kostenlose Rückfahrt zu Ihrem Abfahrtsbahnhof, Fortsetzung der Reise mit einem Anschlusszug oder zu einem späteren Zeitpunkt).
- NACH der Reise, wenn Sie mit mehr als 60 Minuten Verspätung (30 Minuten bei TGV INOUI) an Ihrem Endziel angekommen sind, kann Ihnen eine Entschädigung angeboten werden. Diese Entschädigung wird als Geldbetrag ausgezahlt. Es kann Ihnen auch eine Erstattung in Form von Reisegutscheinen angeboten werden, sofern die Bedingungen für diese Reisegutscheine ausreichend flexibel sind, insbesondere in Bezug auf die Gültigkeitsdauer und das Reiseziel. Wenn Sie diese Reisegutscheine nicht ausdrücklich annehmen, wird die Entschädigung als Geldbetrag ausgezahlt. Die Hauptmerkmale der angebotenen Reisegutscheine werden Ihnen vor Ihrer Wahl mitgeteilt.
*einschließlich der internationalen TGVs Paris-Luxemburg, Paris-Freiburg, Paris-Barcelona, Paris-Mailand sowie der Reisen innerhalb Frankreichs mit einem TGV Lyria oder einem TGV in der Kooperation Frankreich-Deutschland, Brüssel-Frankreich.
Besuchen Sie die Website SNCF Voyageurs, um zu erfahren, wie Sie vorgehen müssen, wenn es bei Ihrer Reise zu einer Störung kommt.
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Wenn zu Ihrer Reise ein oder mehrere Eurostar-Züge gehören (nach England, Belgien, den Niederlanden und Deutschland), bedeutet dies, dass Ihre Reise von derselben Bahnunternehmen durchgeführt wird: Bei Störungen auf dieser Strecke gelten für Sie die seit dem 7. Juni 2023 geltenden Rechte.
Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- VOR der Reise, wenn Sie erfahren, dass einer der Züge gestrichen wird oder dass bei der Ankunft an Ihrem Endziel eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist, können Sie von Ihrer Reise zurücktreten und eine volle Rückerstattung beantragen.
- WÄHREND der Reise, wenn Sie erfahren, dass Ihr zweiter Zug gestrichen wird oder dass an Ihrem Endziel eine Verspätung von mehr als 60 Minuten erwartet wird: Sie erhalten eine durchgehende Betreuung (kostenlose Rückfahrt zu Ihrem Abfahrtsbahnhof, Fortsetzung der Reise mit einem Umsteigezug oder zu einem späteren Zeitpunkt).
- NACH der Reise, wenn Sie an Ihrem Endziel mit mehr als 60 Minuten Verspätung angekommen sind, können Sie eine Entschädigung beantragen. Diese Entschädigung wird als Geldbetrag ausgezahlt. Es kann Ihnen auch eine Erstattung in Form von Reisegutscheinen angeboten werden, sofern die Bedingungen für diese Reisegutscheine ausreichend flexibel sind, insbesondere in Bezug auf die Gültigkeitsdauer und das Reiseziel. Wenn Sie diese Reisegutscheine nicht ausdrücklich annehmen, wird die Entschädigung als Geldbetrag ausgezahlt. Die Hauptmerkmale der angebotenen Reisegutscheine werden Ihnen vor Ihrer Auswahl zur Kenntnis gebracht.
Weitere Informationen zu den Begleit- und Ausgleichsmaßnahmen, die für die Züge (nach England , Belgien, den Niederlanden und Deutschland) eingerichtet wurden, finden Sie auf der Website des Bahnunternehmens.
Wichtig: Wenn zu Ihrer Reise ein Zug (nach England, Belgien, den Niederlanden und Deutschland) und ein OUIGO-, TGV INOUI-, TER- oder INTERCITÉS-Zug gehören, gelten bei Störungen auf dieser Reise nicht die seit dem 7. Juni 2023 geltenden Rechte. Dies bedeutet also:
- Falls während Ihrer Reise ein Problem auftritt, erfolgt die Umbuchung auf den nächsten Zug oder die Umleitung auf Ihre Kosten.
- Bei einer Verspätung werden Sie nur für den Abschnitt der Reise entschädigt, der von der Verspätung betroffen ist.
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Bei Reisen, zu denen ein Zug gehört, der von einem anderen Bahnunternehmen betrieben wird, müssen Sie sich auf der Website dieses Bahnunternehmens über die Modalitäten der Betreuung und Entschädigung bei verpassten Anschlüssen oder Verspätungen Ihrer Züge von mehr als 60 Minuten informieren :
Deutsche Bahn (Deutschland)
SBB (Schweiz)
SNCB (Belgien)
Renfe (Spanien)
Ich bin eine Person mit eingeschränkter Mobilität, welche neuen Rechte habe ich?
Wenn Sie Fragen zu unseren Hilfsdiensten und/oder Informationen haben, die Ihnen eine sichere Reise ermöglichen, besuchen Sie unsere spezielle Seite.
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